Ja, er will: 7 Dinge, die den Betriebsrat von der App-Einführung überzeugen

E-Learning Betriebsrat

Oft werden wir gefragt, wie man den Betriebsrat am besten ins Boot holt, wenn man eine App, beispielsweise für das Onboarding, als LMS oder für die Mitarbeiterschulung einführt. Schließlich liegen die Vorteile auf der Hand: die Mitarbeiter werden motiviert, informiert und gefördert, sie können ortsunabhängig lernen und zugleich spart der Arbeitgeber Zeit und Kosten ein. Dem gegenüber stehen jedoch die Bedenken, des Betriebsrats – berechtigt, denn auch dieser sorgt sich um die Förderung der Mitarbeiter.

Mitbestimmung durch den Betriebsrat – überhaupt nötig?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat bei der Einführung einer App überhaupt das Recht zur Mitbestimmung hat. Hier ist die Antwort ein ganz klares „ja“. Denn folgende Regulierungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) könnten in diesem Fall greifen:

  • § 96 bis 98, BetrVG: Generelle Förderung der Berufsbildung (auch bspw. unter Berücksichtigung von Alter und familiärer Situation) sowie Mitbestimmung bei der Durchführung.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6, BetrVG: Mitbestimmungsrechte bei „Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb“ sowie bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“
  • § 75 Abs. 2, BetrVG: Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie der Schutz und die Förderung der beschäftigten Arbeitnehmer.

Betriebsrat & E-Learning-App: Überzeugungsarbeit leisten mit diesen Tipps

Was ist nun also zu tun, um den Betriebsrat von solch einer wichtigen Maßnahme wie dem E-Learning per App mit integrierter Newsfunktion zu überzeugen? Wir haben sieben Tipps für Sie zusammengestellt.

#1 Beziehen Sie den Betriebsrat von Beginn an mit ein

Den Betriebsrat erst zu überzeugen, wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, ist zwar nicht unmöglich. Besser ist es jedoch, wenn Sie diesen in den gesamten Entscheidungsprozess mit einbeziehen. Schon bei einem Demotermin kann der Betriebsrat erste Fragen mit dem E-Learning-Anbieter klären und sich von den Vorteilen persönlich überzeugen. Sollte dieser Punkt bereits überschritten sein, bieten Sie ihm eine Schulung an, bei der er sich sowohl mit dem Backend als auch mit dem Frontend im Detail befassen kann.

#2 Präsentieren Sie die Vorteile, die für den Betriebsrat durch die App entstehen

Mal ganz abgesehen von den Vorteilen, die eine App für Ihr Unternehmen und den Mitarbeiter hat, kann auch der Betriebsrat selbst seine Interessen durch eine App vorantreiben. Insbesondere sollte in seinem Sinne sein, dass die Gleichberechtigung gefördert wird. So können durch eine Newsfunktion beispielsweise auch Mitarbeiter ohne Intranetzugang oder Firmen-E-Mail-Adresse erreicht werden. Ebenso wie Mitarbeiter, die aktuell beispielsweise aufgrund einer Familienpause, nicht im Unternehmen sind – selbstverständlich freiwillig. Zudem entsteht mehr Transparenz und eine Feedbackfunktion ermöglicht eine (anonyme) Teilhabe.

#3 Bieten Sie dem Betriebsrat an, seine eigenen Pflichten über die App abzudecken

Nach BetrVG 43 Abs. 1 ist der Betriebsrat verpflichtet, vierteljährlich einen Bericht der Betriebsversammlung zu kommunizieren. Auch solche Inhalte – die ehrlich gesagt schnell mal im Arbeitsalltag der Angestellten untergehen – können über die Newsfunktion der App prominent eingebunden werden und finden somit einen zusätzlichen Kanal. Überlegen Sie sich, welche aktuellen Bedürfnisse des Betriebsrats ansonsten anliegen und wie sie eventuell einen Mehrwert schaffen können.

#4 Gehen Sie proaktiv auf die denkbaren Zweifel des Betriebsrats ein

Die klassischen Bedenken des Betriebsrats sind oftmals auf die anfangs genannten Paragrafen zurückzuführen. Seien Sie daher proaktiv und zeigen Sie möglichst früh auf, dass…

  • …die Aktivität innerhalb der App freiwillig ist.
  • …es Alternativen zum privaten Endgerät gibt (bspw. Anwendung auf dem Geschäfts-PC).
  • …die App nicht dem Zweck der Leistungsüberwachung dient (wie gut / aktiv sind die Mitarbeiter?).
  • …die Freizeit nicht beeinträchtigt wird (bspw. durch Push-Nachrichten).
  • nur notwendige personenbezogene Daten in die App einfließen.

#5 Bieten Sie Ihrem Betriebsrat Informationen zum Thema Datenschutz an

Insbesondere nach dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 ist das Bewusstsein für den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten noch einmal ordentlich gewachsen. In unserem kostenfreien E-Book zum Thema Datenschutz sowie in dieser Infografik haben wir hierzu alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Zeigen Sie Ihrem Betriebsrat, dass Sie sich mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt haben.

#6 Machen Sie auf eine Betriebsvereinbarung aufmerksam

In der Betriebsvereinbarung werden die wichtigsten Aspekte der App-Nutzung festgehalten, anhand derer sich der Betriebsrat absichern kann, dass die Technik auch ordnungsgemäß zum Einsatz kommt. So beispielsweise allgemeine Dinge wie Ziele und Zielgruppen oder die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Aber auch ganz konkrete Regelungen, beispielsweise Uhrzeiten für den Versand von Push-Nachrichten, um die Freizeit der Mitarbeiter nicht zu beeinträchtigen, oder die Einsichtsrechte in personenbezogene Daten, werden in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.

#7 Setzen Sie eine Mitarbeitervereinbarung auf

In einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern werden die wichtigsten Aspekte zur Nutzung der App festgehalten. So beispielsweise die Freiwilligkeit der Nutzung und die Trennung zwischen Freizeit und Arbeitszeit. Auch diese proaktive Maßnahme zeigt dem Betriebsrat, dass Sie seine Belangen ernst nehmen.

Das keeunit-Team wünscht Ihnen viel Erfolg und steht Ihnen für Fragen zum App-Angebot zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Betriebsrat von unserem Produkt zu überzeugen!

keeunit: Ihr Ansprechpartner für eine Lern-App + Newsfunktion

Sie wollen eine Lern-App mit integrierter Newsfunktion in Ihrem Unternehmen verwirklichen? Lassen Sie sich von keeunit überzeugen:

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