Das 21. Jahrhundert ist voller Errungenschaften, die unser Leben sicherer machen. Eine davon sind Arbeitnehmerrechte. Vieles von dem, was für Mitarbeiter heute selbstverständlich ist, war für frühere Generation undenkbar. Darunter ist auch der sogenannte Arbeitsschutz im Arbeitsschutzgesetz §12 geregelt Im ersten Teil der Reihe „Arbeitsschutz Schulung im Büro“ erklären wir, warum das Gesetz richtig und auch wichtig ist.
Wer kam eigentlich auf die Idee, Arbeitnehmer zu schützen?
Arbeitsschutz ist kein Naturgesetz. Im Gegenteil: Arbeitnehmer mussten erst leidvoll erfahren, wie folgenreich sich die Abwesenheit von Arbeitssicherheit auf das Leben auswirken kann. Arbeitssicherheit beschreibt dabei den „gefahrenfreien Zustand bei der Berufsausübung“ und ist demnach das Resultat eines erfolgreich umgesetzten Arbeitsschutzes. In Deutschland legte die Industrialisierung – wie in so vielen Ländern – den Grundstein für unser heutiges Arbeitsschutzgesetz §12. Die neue soziale Schicht der sogenannten „Lohnarbeiter“ war den Maschinen und Arbeitsbedingen zu Beginn nahezu schutzlos ausgeliefert.
Ein Arbeitsunfall konnte den finanziellen Ruin bedeuten
Ein Zustand, der nachvollziehbar nicht lange tragbar war. Außerdem gab es keinerlei Einschränkungen, wer ab welchem Alter wie lange und wann arbeiten durfte. Die Folge: Kinderarbeit und unzumutbar lange Schichten. Um die Arbeiterschicht zu entlasten, kam es 1839 zu einem ersten Gesetz, dass dem Arbeitsschutz zugeordnet werden kann: Der sogenannte „Preußische Regulativ“ verbot unter anderem die Arbeit von Kindern unter 9 Jahren. Was heute zugegebenermaßen sehr milde klingt, markiert den Beginn der Arbeitssicherheit in Deutschland.
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Arbeitssicherheit – Ein langer Weg mit Hindernissen
Es folgten viele weitere Gesetze wie 1883 das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeitnehmer“ und auf Kongressen wie der 1. internationalen Arbeitsschutzkonferenz in Berlin 1890 diskutiert wurde. Zwar gab es immer wieder Rückschritte, die vor allem den Kriegsjahren im ersten und zweiten Weltkrieg geschuldet waren, doch langfristig wird der Arbeitsschutz immer weiter ausgebaut. Heute wird er durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt. Unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz (§12)
- Unfallverhütungsvorschrift DGUVVorschrift 1 „Grundsätze und Prävention“ (§4)
- Betriebssicherheitsverordnung (§12)
- Gefahrstoffverordnung (§14)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Eine Definition von Arbeitsschutz heute ist:
„Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.“ (Hajek, 2013)
Arbeitssicherheit im Büro
Heute gibt es Arbeitsschutz-Richtlinien für alle möglichen Branchen. Als Bismarck damals die ersten Gesetze zum Arbeitsschutz verabschiedete, dachte er sicher nicht daran, dass man auch Menschen, die im Büro arbeiten, schützen müsse. Offensichtliche Gefahren wie giftige Dämpfe und große Maschinen findet man im Büro selten. Doch heute sind wir weiter und vor allem unsere Standards sind höher. Man erkennt zum Beispiel psychische Belastungen offiziell an. Daher ist es nur folgerichtig, dass auch im Büro die Arbeitssicherheit gewährleistet werden muss.
In unserem nächsten Teil erklären wir, wie Arbeitssicherheit im Büro gewährleistet werden kann und welche Maßnahmen dazu ergriffen werden müssen.
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