E-Learning Allgemeines Gleichbehand­lungsgesetz

Praxisnaher Online-Kurs
für moderne Unternehmen

intuitiv

interaktiv

nachhaltig

Erfüllen Sie Ihre Schulungspflichten kompakt und rechtssicher

Minimieren Sie das Risiko Ihrer Haftung bei einem Verstoß gegen das AGG

Mehr Spaß durch Interkationen

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Eine AGG-Schulung ist Pflicht

Verstöße gegen das AGG und damit Benachteiligungen von Mitarbeitern und Bewerbern können vom Arbeitgeber und von Arbeitnehmern ausgehen. Häufig treten sie bereits in Stellenausschreibungen auf und können empfindliche Geldbußen zur Folge haben.

Als Arbeitgeber können Sie sich gegen die Geldstrafen absichern, indem Sie Ihre Beschäftigten und insbesondere Ihre Führungskräfte zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schulen. Hierzu sind Sie gesetzlich sogar verpflichtet. Umso besser Ihre Mitarbeiter die Inhalte des Gesetzes kennen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sie unbewusst dagegen verstoßen und Dritte benachteiligen.

Die AGG Online-Schulung von keeunit wurde in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Arbeitsrecht entwickelt und erfüllt alle rechtlichen Standards.

Hier finden Sie mehr Informationen zur unserer Fachautorin und Expertin für Arbeitsrecht Maren Habel sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema AGG-Schulung für Mitarbeiter und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz allgemein.

Diese Themen behandelt das E-Learning Allgemeines Gleichbehand­lungsgesetz

Einführung – Was ist AGG?
Die geschützten Merkmale
Verbotene Handlungsformen
Rechtfertigungsgründe
Beweislast
Abwehrrechte
Mit interaktiven Übungen und Abschlusstest

Interview mit der Fachanwältin Maren Habel
über das Allgemeine Gleichbehand­lungsgesetz & die AGG Schulung

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört in vielen Unternehmen zu den Pflichtschulungen, die jeder Mitarbeiter durchlaufen muss. Arbeitgeber sind per Gesetz nach §12 AGG zur Schulung Ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Damit sichern sich Arbeitgeber dagegen ab, im Falle eines Verstoßes gegen das AGG in die Haftung zu geraten. Darüber hinaus wird der nicht Gleichbehandlung damit vorgebeugt und unangenehme Situationen vermieden. Es gibt also viele gute Gründe, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Unternehmen zu schulen.

Wir haben Fachanwältin Maren Habel einige wichtige Fragen gestellt.

Hier geht es zum schriftlichen Interview.

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