Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden für Vielfalt und Chancengleichheit am Arbeitsplatz – Erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und fördern Sie eine inklusive Unternehmenskultur
Gesetzeskonform. Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und minimieren Sie das Risiko von Diskriminierungsklagen und rechtlichen Problemen
Förderung einer inklusiven Kultur. Schaffen Sie eine Unternehmenskultur, in der Vielfalt und Chancengleichheit gefördert werden
Konflikte minimieren und Image stärken. Reduzieren Sie Diskriminierung und Konflikte am Arbeitsplatz und stärken Sie Ihr Image als sozial verantwortlicher Arbeitgeber
Eine AGG-Schulung ist Pflicht
Verstöße gegen das AGG und damit Benachteiligungen von Mitarbeitern und Bewerbern können vom Arbeitgeber und von Arbeitnehmern ausgehen. Häufig treten sie bereits in Stellenausschreibungen auf und können empfindliche Geldbußen zur Folge haben.
Als Arbeitgeber können Sie sich gegen die Geldstrafen absichern, indem Sie Ihre Beschäftigten und insbesondere Ihre Führungskräfte zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schulen. Hierzu sind Sie gesetzlich sogar verpflichtet. Umso besser Ihre Mitarbeiter die Inhalte des Gesetzes kennen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sie unbewusst dagegen verstoßen und Dritte benachteiligen.
Die AGG Online-Schulung von keeunit wurde in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Arbeitsrecht entwickelt und erfüllt alle rechtlichen Standards.
Hier finden Sie mehr Informationen zur unserer Fachautorin und Expertin für Arbeitsrecht Maren Habel sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema AGG-Schulung für Mitarbeiter und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz allgemein.
Diese Themen behandelt das E-Learning Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Mit interaktiven Übungen und Abschlusstest
Interview mit der Fachanwältin Maren Habel
über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz & die AGG Schulung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört in vielen Unternehmen zu den Pflichtschulungen, die jeder Mitarbeiter durchlaufen muss. Arbeitgeber sind per Gesetz nach §12 AGG zur Schulung Ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Damit sichern sich Arbeitgeber dagegen ab, im Falle eines Verstoßes gegen das AGG in die Haftung zu geraten. Darüber hinaus wird der nicht Gleichbehandlung damit vorgebeugt und unangenehme Situationen vermieden. Es gibt also viele gute Gründe, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Unternehmen zu schulen.
Wir haben Fachanwältin Maren Habel einige wichtige Fragen gestellt.