Unfälle reduzieren. Potenzielle Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz  werden durch die Schulung minimiert und reduziert die Ausfallzeiten und die damit verbundenen Kosten.

Verbesserte Compliance. Erfüllen Sie Ihre Schulungspflichten kompakt und rechtssicher und minimieren Sie das Risiko von Strafen und rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Verletzungen oder Unfällen am Arbeitsplatz.

Erhöhte Produktivität und Arbeitszufriedenheit: Mitarbeitende, die sich sicher und geschult fühlen, arbeiten in der Regel effizienter und sind zufriedener, was zu einer gesteigerten Produktivität und ein verbessertes Betriebsklima führt.

Die Pflichtschulung zum Thema Arbeitssicherheit ist ein fester Bestandteil der innerbetrieblichen Weiterbildung

Leider werden Pflichtschulungen als “langweilig” empfunden. Das hat zur Folge, dass solche Pflichtschulungen entweder gar nicht gemacht werden, oder nur halbherzig. Die wichtigen Inhalte bleiben nicht hängen. Das Resultat: Unfälle am Arbeitsplatz. Das schadet nicht nur der Gesundheit der Mitarbeiter, sondern kostet den Betrieb auch Geld.

Wir wissen, wie moderne E Learnings aussehen

Unser Online Kurs zum Thema Arbeitssicherheit ist ein Branching Video. Das heißt, Ihre Mitarbeiter schlüpfen in die Rolle einer neuen Mitarbeiterin, die von Ihrem Vorgesetzten geschult wird. Es müssen Fragen beantwortet und Entscheidungen getroffen werden. Das sichert einen langfristigen Lernerfolg.

Inhalte des E-Learning Kurses nach §12 Arbeitsschutzgesetz

E-Learning-Arbeitssicherheit
Unfallvermeidung

Stolpern, Rutschen, Stürzen, Heben & Tragen, Leitern & Tritte

Abhängigkeiten

Alkohol, Drogen und Medikamente

Notfall

Im Falle eines Unfalls: Unfallmeldung, Erste Hilfe

Brände

Verhalten im Brandfall

Arbeitsalltag

Sicherheit im Straßenverkehr, Büro- und Bildschirmarbeit

FAQ-Arbeitssicherheit

Rechtliche Themen stellen sich für Laien oft abstrakt dar. Das E-Learning Arbeitssicherheit von keeunit jedoch zeichnet sich durch Praxisnähe und gute Verständlichkeit aus.

Sie möchten sich noch ausführlicher zum Thema Arbeitsschutz informieren? Lesen Sie auch unser Interview mit der Arbeitsrechtlerin und Fachautorin Susann Lieske-Brühl.

 

  • Unternehmen sind verpflichtet, die komplette Arbeitsumgebung und sämtliche Prozesse so einzurichten und zu unterhalten, dass eine Gefahr für Leben und Gesundheit aller Arbeitnehmer bestmöglich ausgeschlossen ist
  • Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen müssen vermieden werden
  • Beschäftigte müssen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um u.U. schwere Unfälle bei der Arbeit & auf dem Arbeitsweg vermeiden zu können!
  • Weitere Gesetze (ArbSchG, ASiG etc.) & Regelwerke (ArbeitsstättenVO, DGUV etc.) geben Pflichten für Arbeitgeber vor
  • Missachtung kann im Falle eines Arbeitsunfalls teuer werden
  • Eine angemessene Schulung ist für Arbeitgeber verpflichtend
  • Eine Überprüfung des Lernerfolges ist nicht vorgeschrieben
  • GefahrstoffVO verlangt schriftliche Dokumentation v. Inhalt & Zeitpunkt der Schulung sowie die Unterschrift d. Lernenden
  • Autonomes Recht der Unfallversicherungsträger (DGUV) verlangt die Dokumentation der Unterweisung und Unterschrift der Beteiligten. (Im Falle von Haftungsfragen relevant!)
  • Ein schriftlicher Nachweis ist immer sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Schulung ihren Zweck erfüllt
  • Die Verletzung des Arbeitsschutzrechts kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat darstellen. Vor allem die Gewerbeaufsichtsämter überwachen dies.
  • Es bestehen auch arbeitsschutz- und privatrechtliche Pflichten gegenüber Arbeitnehmern
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn Arbeitgeber schuldhaft arbeitsschutzrechtliche Pflichten verletzen und Arbeitnehmer infolgedessen Schaden nehmen oder deren Sachen beschädigt werden
  • Arbeitnehmer können auf eine Schulung bestehen – bis hin zur Leistungsverweigerung
  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Unfallversicherung Unternehmer im Schadensfall in Regress nehmen

Arbeitnehmer sind im Rahmen ihres Arbeitsvertrags verpflichtet, an der Schulung teilzunehmen

  • Die Missachtung der Pflicht kann disziplinarische Konsequenzen wie Abmahnung und bei beharrlicher Verweigerung ggf. auch Kündigung zur Folge haben
  • Bei sehr gefährlichen Tätigkeiten können Arbeitgeber nicht geschulte Arbeitnehmer daran hindern, die Tätigkeit auszuführen. Der Arbeitgeber muss dann u.U. kein Gehalt zahlen oder kann evtl. sogar Schadensersatz geltend machen
  • Im Falle eines Arbeitsunfalles springt in jedem Fall die gesetzliche Unfallversicherung ein
  • Arbeitnehmer müssen zum Durchgangsarzt
  • Arbeitgeber müssen bei der Berufsgenossenschaft innerhalb von drei Tagen Unfallanzeige erstatten (bei mehr als dreitägiger Arbeitsunfähigkeit). Sie sind dann – außer bei Vorsatz – von der Haftung freigestellt
  • Nimmt die Unfallversicherung d. Unternehmer jedoch in Regress, etwa weil die Schulung fehlerhaft oder nicht durchgeführt wurde, ist der Anspruch auf die Höhe des Schadensersatzanspruches begrenzt
  • Ein etwaiges Mitverschulden des Arbeitnehmers (begründet z.B. durch die Nicht-Teilnahme an einer Schulung) kann den Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen
  • Oft sind es einfach Stolperfallen
  • Mangelnde Erfahrung der Arbeitsprozesse seitens d. Arbeitnehmer
  • Unachtsamkeit bei Arbeitsbewegungen
  • Falsche Nutzung von Arbeitsgeräten/ Nutzung fehlerhafter o. defekter Arbeitsgeräte
  • Laut DGUV gab es 2018 803 Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten
  • 29,7 % beim Gehen oder Laufen etc.
  • 17,2% bei der Arbeit mit einem Werkzeug
  • 20,1 % beim in die Hand nehmen, Halten, Binden, Öffnen, Schließen usw.
  • 11,4 % beim Transport v. Gegenständen
  • 5,4 % bei der Bedienung v. Maschinen
  • 16,6 % sind nicht zuzuordnen
  • Materialschäden führten nur zu 8,6 % der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
  • 49,0 % resultierten aus Bewegungen des Verletzten
  • 33,3 % aufgrund v. Kontrollverlust über Werkzeuge, Maschinen, Transportmittel

 

Unfälle pro Gewerbe:

 

  • Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren 28 %
  • Baugewerbe 15,5 %
  • Handel; Reparatur von KFZ 14,2 %
  • Verkehr & Lagerei 10,1 %
  • Dienstleistungen 9,1 %
  • Gesundheits- & Sozialwesen 8,1 %
  • Beherbergung & Gastronomie 4,2 %
  • Kunst, Unterhaltung & Erholung 1,9
  • Sonstige 8,9 %

Im Jahr 2020 gab es 399 tödliche Arbeitsunfälle. Näheres unter https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jsp

Weitergehende Informationen aus dem Jahr 2020 unter:

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4271

  • Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit
  • Der Unfall darf nur infolge der Ausführung der versicherten Tätigkeit geschehen sein und nicht in der unversicherten Privatsphäre (z.B. unter Alkoholeinfluss)
  • Der Unfall muss kausal sein für den entstandenen Gesundheitsschaden
  • Eine versicherte Tätigkeit ist auch die Fahrt von und zur Arbeit (Wegeunfall)
  • Umwege des versicherten Fahrers, um die eigenen Kinder fremder Obhut anzuvertrauen oder eine Fahrgemeinschaft zu bilden, gelten auch als Wegeunfälle
  • Als private Gründe gelten jedoch Einkäufe oder Besuche, für die der Fahrer einen Umweg macht (Achtung, nicht versichert!)

Die größte Herausforderung besteht darin, bei der Vielzahl von Arbeitsschutzvorschriften, welche auf unterschiedliche Gesetze und Regelwerke verteilt sind, den Überblick zu behalten, um so den Arbeitnehmern den bestmöglichen Arbeitsschutz bieten zu können und darüber hinaus behördliche Bußgelder und Strafen zu vermeiden.

Mir gefällt die Praxisnähe und die gute Verständlichkeit.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und vermeiden Sie Unfälle in Ihrem Unternehmen durch unser E-Learning Arbeitssicherheit.